Räum- und Streupflicht: Das Alter allein befreit nicht - jedoch ein Formfehler
Auch wenn ein Mieter
bereits knapp 45 Jahre in einer Erdgeschosswohnung eines Mietshauses wohnt und
die in der Hausordnung (hier von 1960) den Erdgeschoss-Bewohnern aufgetragene
Räum- und Streupflicht ausgeübt hat, kann er davon befreit werden, wenn sich herausstellt,
dass diese Verpflichtung seinerzeit nicht Vertragsbestandteil geworden ist.
Denn es wurde im Mietvertrag zwar auf die Hausordnung verwiesen - dort dann
aber nur unter dem Punkt "Reinigung und Pflege" der (unter Umständen
mit schweren Haftungsfolgen beladene) Winterdienst auf die Mieter im
Erdgeschoss abgewälzt. Eine solche große Verpflichtung hätte im Mietervertrag
bestimmt sein müssen. In dem Fall vor dem Amtsgericht Köln kamen Hausordnung
und Mietvertrag auf den Prüfstand, weil der Mann wegen seines Alters und eines
Herzproblems von der Räum- und Streupflicht befreit werden wollte - was der
Vermieter nicht akzeptierte.) Nun hat er es auf andere Weise erreicht. (AG Köln
210 C 107/10)
Quelle: IVD West/Redaktionsbüro Wolfgang Büse