Bausparrecht/Verbraucherrecht: "Übersparte" Verträge können zu hohen Zinsen führen
Eine Bausparkasse muss ein Bausparguthaben auch dann (hier nach einem relativ hohen Satz von 4 %) verzinsen, wenn es über die ursprünglich vereinbarte Bausparsumme hinausgeht. So entschieden vom Amtsgericht Karlsruhe auf eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Bausparkasse Badenia wollte das - für den die Vertragssumme übersteigenden Betrag - nicht anerkennen. Sie verlor jedoch, weil ihre Vertragsbedingungen eine solche Beschneidung nicht vorsehen. (AmG Karlsruhe, 12 C 222/12)
Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.