Hartz IV: "U 25" gibt es keine eigenen Mietzuschüsse vom Amt
Zieht eine junge Frau aus der elterlichen Wohnung aus, so kann sie - beziehen die Eltern Hartz IV - nicht erwarten, auch für ihre eigene Wohnung finanzielle Unterstützung vom Jobcenter zu bekommen (hier verlangte sie die "üblichen" Zuschüsse zu Miete und Heizung). Das gelte jedenfalls dann, wenn die Tochter noch keine 25 Jahre alt ist. Ausnahme: Das Verhältnis zwischen Eltern und Kind ist "tiefgreifend gestört" (was hier nicht der Fall war). (LSG Sachsen-Anhalt, L 5 AS 613/12 B)
Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.